Leistungen
Bei Gericht wird oft auf externe Gutachter zurückgegriffen um einen Antrag zu beweisen oder um einen Streitpunkt zu analysieren. Oftmals verfügt das Gericht nicht um genügend Sachverstand um ein technisches Detail zu bewerten. Dabei wird auf Gutachter zurückgegriffen die von den Parteien vorgeschlagen werden.
Selbsverständlich kann man sich die Gerichts und Anwaltskosten auch sparen wenn die Parteien bereits bei der Auftragsergabe einen Schiedsgutachter vereinbaren. Da es meist um technische Inhalte geht und nicht zwingen daraus ein Rechtsstreit entstehen muss.
Bitte beachten Sie das ein vom Gericht bestellter Gutachter neutral sein muss. Wenn Sie uns also als Gutachter vorschlagen wollen sollten sie nicht direkt mit uns in Kontakt treten um den Fall zu besprechen.
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Beispiel
Je nach Fachgebiet liegen die Preise bei:
ca. 125,-- € / Std. für ein privat beauftragtes Gutachten.
Die Kosten für ein gerichtlich bestelltes Gutachten sind gesetzlich festgelegt.